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Kündigung bei unerlaubter Untervermietung?
Meiner Meinung nach kann Deine Freundin die Wohnung verlassen, da kein Mietverhältnis besteht. Ich denke, der Hauptmieter kann Sie deswegen nicht verklagen. Unerlaubte Untervermietung ist in Deutschland zwar nicht strafbar, aber der Vermieter kann, wenn er es erfährt, eine fristlose Kündigung gegenüWeiterlesen
Meiner Meinung nach kann Deine Freundin die Wohnung verlassen, da kein Mietverhältnis besteht. Ich denke, der Hauptmieter kann Sie deswegen nicht verklagen. Unerlaubte Untervermietung ist in Deutschland zwar nicht strafbar, aber der Vermieter kann, wenn er es erfährt, eine fristlose Kündigung gegenüber dem Hauptmieter aussprechen.
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